Entnahmeplan erstellen

Was ist ein Entnahmeplan?

Ein Entnahmeplan berechnet, wie hoch aus einem angesparten Kapital die jeweilige Rente ausfallen kann. Hierbei sind grundsätzlich zwei Ansatzpunkte möglich: Entweder wird von einer festen monatlichen Summe ausgegangen, die entnommen wird. In diesem Fall stellt der Entnahmeplan dar, wann das Kapital aufgebraucht wäre. Die andere Variante ist die Berechnung der anhand der Entnahmedauer. Wenn diese bekannt ist, kann anhand des Anfangskapitals die monatliche Höhe der Entnahme berechnet werden.

Wesentliche Faktoren sind die Rentendynamik (Anpassung der Rentenhöhe), der Zinssatz auf das Kapital, das Kapitalvermögen als Ganzes, das Restkapital und die Rentendauer.

Entnahmeplan berechnen

Wie lange Sie einen bestimmten Betrag monatlich entnehmen können oder wie hoch eine lebenslange Zusatzrente aus Ihrer Geldanlage ausfallen kann, lässt sich mit unserem Entnahmeplan-Rechner schnell und einfach berechnen:

Entnahmeplan

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Jahre

Bedienungsanleitung für unseren Entnahmeplan-Rechner

Unser Rechner für Entnahmepläne wird wie folgt genutzt:

1. Art der Berechnung

Hier gibt es die beiden Möglichkeiten, NACH dem Betrag oder NACH der Dauer der Entnahme das Ergebnis auszuweisen. Wählen Sie "Betrag berechnen", wenn Sie den Betrag kennen, den Sie monatlich entnehmen wollen. Der Rechner weist Ihnen aus, wie lange das Geld reichen würde. Liegt der Entnahmebetrag unter Ihren Zinsgewinnen, weist der Rechner als Laufzeit "ewig" aus. – Wählen Sie "Dauer berechnen", wenn Sie die Dauer kennen, für die Sie entnehmen wollen. Der Rechner weist Ihnen den Betrag aus, den Sie monatlich entnehmen können.

2. Anlagekapital

Hier tragen Sie das Kapital ein, über das Sie zum Rentenbeginn verfügen möchten. Es wird hierbei (zunächst) ein in der Ansparphase unverzinstes Kapital aus der Sicht des Anlegers angenommen. Sie können also von der hypothetischen Voraussetzung ausgehen, Sie würden das Kapital ohne jeden Zinsgewinn ansparen, oder es würde Ihnen aus jetzt noch nicht bekannten Quellen zuwachsen. Das erleichtert die Berechnung des Ansparvorganges. Wenn Sie in zehn Jahren 100.000 Euro ansparen möchten, müssten Sie also monatlich 833,33 Euro sparen. Vielleicht erhalten Sie aber auch im 9. Jahr eine Abfindung oder Erbschaft.

3. Jährliche Verzinsung

Hier tragen Sie die Verzinsung ein, mit der Sie jährlich rechnen können, und zwar sowohl in der Ansparphase als auch in der Entnahmephase. Der Rechner ermittelt dabei sowohl in der Ansparphase den Zuwachs des Kapitals durch den Zinsgewinn als auch in der Entnahmephase die Zinsen auf das Restkapital. Wenn Sie von einer Anlagesumme von 100.000 Euro ausgegangen sind, aber länger ansparen, verfügen Sie zum Rentenbeginn über mehr Kapital als 100.000 Euro.

4. Wie lange ansparen?

Wie in Punkt 3. schon beschrieben, ermittelt der Rechner die Zinsgewinne in der Ansparphase. Der ganz zu Anfang eingegebene Kapitalwert von beispielsweise 100.000 Euro gilt zunächst unabhängig von der Ansparphase und den Zinsen. Sollten Sie aber für einen gewissen Zinsgewinn längere Zeit ansparen, erhöht sich das Kapital um die Zinsen. Sie brauchen dennoch nur Ihre Sparquote – also zum Beispiel 100.000 Euro geteilt durch 10 Jahre – zu berechnen. Je länger Sie jedoch angespart haben, desto höher wird durch Zins und Zinseszins die spätere Rente.

5. Dauer der Entnahme / Monatliche Entnahme

Je nachdem, für welche Berechnungsgrundlage Sie sich am Anfang entschieden haben, tragen Sie hier die Laufzeit Ihrer Rente oder die monatliche Entnahme eines Rentenbetrages ein. Der Rechner ermittelt nun entweder die Rentenhöhe oder den Rentenbetrag. Sollte Ihre Entnahme unter dem Zinsgewinn liegen, erhalten Sie das Ergebnis der ewigen Rente.

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Vorteile eines Entnahmeplans

Wer nach dem Berufsleben die wahrscheinliche Versorgungslücke schließen möchte, die zur staatlichen Rente voraussichtlich entsteht, spart dafür in aller Regel an. Neben regelmäßigen Ansparleistungen kommen als Einzahlung auch Abfindungen infrage, die Auszahlung von Lebensversicherungen, Erbschaften oder diverse Verkäufe, zum Beispiel von Immobilien.

Zur Absicherung des Lebensstandards muss nun ermittelt werden, wie viel vom Kapital entnommen werden kann. Auch weit vor der Rente kann der Entnahmeplan aufzeigen, bei welcher Einzahlung denn entsprechende Entnahmen möglich wären.

Die Berechnung der Entnahme erfolgt oft mit Kapitalverzehr, was das Problem aufwirft, was geschehen soll, wenn die betreffende Person wesentlich länger lebt, als der Entnahmeplan dies vorsah. Es gibt auch eine Möglichkeit der ewigen Rente, wenn die Entnahme die monatlichen Zinsgewinne nicht überschreitet.

Rein rechnerisch ist das mit jeder Summe denkbar, sinnvoll ist es nur, wenn die Entnahme eine gewisse Relevanz für den Lebensstandard erreicht. Bei einer jährlichen Verzinsung von 4,5 Prozent, die gute, dauerhafte Anlagen aufweisen können, müsste für eine monatliche Entnahme von 1.000 Euro ein unangetastetes Kapital von 272.727 Euro angelegt werden, um allein von den Zinsen zu leben.

Von der Entnahme werden noch Steuern gezahlt, die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätsbeitrag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dagegen steht der Steuerfreibetrag von 801 Euro pro Person.

Steuerliche Behandlung

Zinsgewinne sind grundsätzlich zu versteuern, diese Berechnung ist noch nicht enthalten. Die monatliche Entnahme ist also eine Bruttoentnahme. Wie Ihre Rente steuerlich behandelt wird, hängt von der gewählten Besteuerungsgrundlage ab. Niedrigere Kapitalvermögen, die gemeinsam mit anderen Einkunftsarten kaum den Abgeltungssteuersatz übersteigen, werden diesem Satz, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer unterworfen.

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