Rentenkonto klären

Dass die gesetzliche Rente nicht mehr reicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, dürfte inzwischen hinlänglich bekannt sein. Nichtsdestotrotz sollte man keinen Cent aus der Rentenkasse verschenken. Schließlich hat man über viele Jahre eingezahlt und sich damit einen Anspruch auf die Rentenzahlung erworben. Entscheidend ist in dem Zusammenhang ein lückenloses Rentenkonto. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, worauf geachtet werden muss und wie mögliche Lücken geschlossen werden können.

  • Der Kontoauszug

Das wichtigste Instrument, um das Rentenkonto zu klären, ist der Kontoauszug. Wer Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, erhält diese Übersicht ab dem 43. Lebensjahr in der Regel automatisch zugesandt. Falls nicht, kann der Kontoauszug beim zuständigen Rentenversicherungsträger angefordert werden.

  • Den Kontoauszug prüfen

Sobald der Kontoauszug vorliegt, gilt es die aufgelisteten Versicherungszeiten zu prüfen. Folgende Aspekte werden dabei gerne übersehen und sollten deshalb besonders aufmerksam kontrolliert werden:

  • der Besuch der Schule ab dem 17. Lebensjahr
  • die Berufsausbildung
  • Kindererziehungszeiten
  • Arbeitslosigkeit
  • Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde
  • Lücken schließen

Fehlen in der Übersicht einzelne Aspekte, ob nun der Schulbesuch oder längere Krankheitsphasen, gilt es, so früh wie möglich aktiv zu werden, um das Konto nicht erst kurz vor Rentenbeginn ins Lot bringen zu müssen. Dazu wird ein Antrag auf Kontoklärung benötigt. Erhältlich ist dieses Formular

    • auf schriftliche Anfrage beim Rentenversicherungsträger
    • telefonisch unter 0800 / 10004800
    • online auf www.deutsche-rentenversicherung.de (Stichwort Kontoklärung)

Zur Auswahl stehen zwei unterschiedliche Anträge:

  • V100: für alle Geburtenjahrgänge bis einschließlich 1978
  • V101: für alle Geburtenjahrgänge ab 1979

Der Antrag muss ausgefüllt werden. Zudem bedarf es der entsprechenden Nachweise für die Rentenversicherungszeiten, zum Beispiel Zeugnisse und Geburtsurkunden der Kinder. Die Papiere müssen dem Antrag als beglaubigte Kopie beigefügt oder können vor Ort – etwa bei der Rentenberatung – als Original vorgelegt werden. Sofern keine Belege mehr vorhanden sein sollten, kann dennoch ein Antrag auf Kontoklärung gestellt werden. In dem Fall recherchiert der Rentenversicherungsträger bei den zuständigen Behörden und Einrichtungen, damit auch wirklich alle Versicherungszeiten erfasst werden.

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