Wechsel von PKV zu GKV für Rentner

Rentner kommen aus der privaten Krankenversicherung oder teuren Beiträgen bei AOK, Barmer, Techniker & Co künftig leichter raus. Dieses gilt, sobald ab August ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, mit dem Versicherte, wenn sie Kinder erzogen haben, zumindest im Ruhestand für viele Jahre rückwirkend begünstigt werden. Rentner, auch angehende, müssen jetzt ein bisschen rechnen und um die Ecke denken, um zu prüfen, ob sie demnächst – dann aber durchaus hunderte Euro – Kassenbeiträge sparen.

Demnächst kommen Rentner wegen eines neuen Gesetzes künftig aus der meist teuren privaten Krankenversicherung (kurz PKV) möglicherweise heraus und rein in die günstigere gesetzliche Krankenkasse (GKV). Um dies zu prüfen, muss man die so genannte 9/10-Regel im Sozialgesetzbuch ansehen. Diese sagt: Wer in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens zu 90 Prozent pflichtversichert war, kommt später im Ruhestand in die GKV-„Krankenversicherung der Rentner“, kurz KVdR.

Das bedeutet, Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden in der KVdR nur auf die gesetzliche Rente bezogen fällig. Zusatzeinkünfte darüber hinaus, etwa aus Zinsen, Mieteinnahmen oder Betriebsrenten, belasten den Rentner im Status KVdR nicht mit Beitrag.

Teurer wird es für Freiwillig Versicherte, auch Rentner. Die zahlen bis zu einem Einkommen von 4.350 Euro Beiträge an die Krankenkasse: 14,6 Prozent oder 635 Euro. Plus 2,55% Pflegebeitrag oder 111 Euro. Summe: 746 Euro Monatsbeitrag. Abgezogen wird ein Beitragszuschuss von der Rentenkasse, bei 1.000 Euro gesetzlicher Rente wären das knapp 86 Euro Entlastung. Diesen Zuschuss bekommen Privatversicherte auch. Ihr Beitrag richtet sich nach dem Vertrag mit seinem Versicherer.

Zur Erläuterung: Der Status eines Krankenversicherten gliedert sich in drei Szenarien:

  • Gesetzlich pflichtversichert (im Alter Mitglied in der „Krankenversicherung der Rentner“)
  • Gesetzlich freiwillig versichert (Monatseinkommen über 4.800 Euro)
  • Privat versichert

Die Neuerung für Rentner ab August 2017

Nun hat der Gesetzgeber die 9/10-Regel rückwirkend geändert: Der heutige Rentner muss in der Vergangenheit nicht mehr „pflichtversichert“ gewesen sein. Es genügt, wenn er oder sie Mitglied in der GKV gewesen ist; der Status dort (pflicht-, freiwillig oder familienversichert) ist egal. Spannend wird es für Menschen, die Kinder ins Leben gesetzt haben.

Nach dem neuen Gesetz werden den Versicherten je Kind drei Jahre Mitgliedszeit in der GKV gutgeschrieben. Wer also zum Beispiel drei Kinder erzogen hat, bekommt drei Mal drei Jahre Mitgliedszeit in der GKV gutgeschrieben. Ab 1. August gilt das neue Gesetz und es gilt rückwirkend. Rentner, die die Gesellschaft mit Kindern bereichert haben, können sich nun ihren Nachwuchs auf die Krankenkasse anrechnen lassen und künftig Geld sparen.

Rentner müssen aktiv werden

Dazu ein Beispiel: Ein Mann war vom Alter 25 bis 65 erwerbstätig. Insgesamt kommt er auf 40 Arbeitsjahre, immer gerechnet ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Job. Nun die 9/10-Regel: 90 Prozent der zweiten Hälfte seiner 40 Arbeitsjahre muss der Versicherte Mitglied in der GKV gewesen sein: 20 Jahre. 90 Prozent sind also 18 Jahre. Umgekehrt betrachtet dürfte der Mann also maximal zwei Jahre in der PKV gewesen sein.

Nun muss man um die Ecke denken: Wenn dem Mann drei Kinder, also gesamt neun Jahre, als Mitgliedschaft in der GKV angerechnet werden, dann dürfte er nach den Buchstaben des neuen Gesetzes insgesamt 11 von 20 zu betrachtenden Jahren in der PKV gewesen sein und nun trotzdem in die KVdR wechseln Er könnte also seine private Krankenversicherung verlassen – und spart hunderte Euro, Monat für Monat.

Ob der Wechsel zurück in die günstigere GKV möglich ist, das prüfen weder die Krankenkassen, noch die Deutsche Rentenversicherung automatisch. Jeder Versicherte muss aktiv werden und einen Antrag aus Prüfung seines Versicherungsstatus stellen.

Zum Hintergrund

Pflichtversicherte

Wer angestellt ist oder als Selbstständige/r bis zu 4.800 Euro im Monat verdient, der oder die ist in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Das bedeutet, er oder sie hat keine Wahl, in die private Krankenversicherung (kurz PKV) zu wechseln. Das Monatseinkommen von 4.800 Euro ist also die Grenze. Wer nur einen Euro mehr verdient, der oder die darf in die PKV wechseln.

Zu unterscheiden sind:

  1. das Einkommen, ab dem man (frau auch) die PKV wechseln darf
  2. das Einkommen, für das die GKV Beiträge kassiert – auch bei Rentner

Freiwillig Versicherte

Wer mehr als 4.800 Euro im Monat verdient, der- oder diejenige Versicherte hat nicht nur mehr Einkommen; es wechselt auch der persönliche Status! Über 4.800 Euro Bruttoeinkommen ist man formal „freiwillig versichert“; dürfte demnach in die PKV wechseln. Hinweis für Selbstständige: Das „Bruttoeinkommen“ für die Krankenkasse errechnet sich aus Einnahmen minus Ausgaben. Es gilt aber inklusive der Pflegeversicherung ein Mindestbeitrag von knapp 400 Euro/Monat, abhängig davon, ob Versicherte Kinder haben.

Diese Werte basieren auf einem im Sozialgesetzbuch festgelegten (Mindest-)Einkommen von 2.231 Euro/Monat – auch wenn dieses bei Selbstständigen unterm Strich tatsächlich geringer ist.

Wer als Höherverdienender formal „freiwillig“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV) bleibt, zahlt bis zu einem Monatseinkommen von 4.350 Euro Beiträge an seine gesetzliche Kasse: 14,6 Prozent (plus Pflegebeitrag 2,55% oder 2,80% Kinderlose), von denen bei Arbeitern und Angestellten der Chef die Hälfte übernimmt. Den Zusatzbeitrag von rund einem Prozent – je nach Kasse – trägt immer der Versicherte allein.

Privat Versicherte

Das ist schnell erklärt. Wer mehr als 4.800 Euro verdient, darf in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die monatlichen Kosten richten sich sodann nach der PKV-Police und dem Umfang des Versicherungsschutzes.

Auch „Freiwillig Versicherte“ können mit dem neuen Gesetz sparen

Nicht nur PKV-Versicherte können von dem neuen Gesetz ab dem 1. August 2017 profitieren. Auch Rentner, die in ihrem Arbeitsleben gut verdient haben, kommt die Krankenkasse oft teuer zu stehen – selbst wenn sie gesetzlich, also bei AOK, Barmer, DAK, Techniker-Krankenkasse und anderen, versichert waren und blieben. Der Grund für eine teure Krankenkasse im Ruhestand liegt im Einkommen zu Berufszeiten und der Versicherungszeit im jeweiligen System – PKV oder Kasse (gesetzlich).

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