Brutto-Netto-Rechner

Arbeitnehmer, vor allem Berufseinsteiger, stellen sich die Frage, wie sich das Nettoeinkommen aus dem Bruttoeinkommen errechnet. Vor allem die Sonderzahlungen führen bei vielen Arbeitnehmern nicht zu einem strahlenden Lächeln, sondern zu herber Enttäuschung – warum?

Die Lohnsteuer

Die erste Position, die das Bruttoeinkommen schmälert, ist die Lohnsteuer. Darauf fällt noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Steuerlast an und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Lohnsteuer stellt eine Vorabzahlung auf die Einkommensteuer dar, die auf das gesamte zu versteuernde Einkommen anfällt. Lohnsteuer und Einkommensteuer sind in Deutschland progressiv, steigen also nicht linear mit dem Einkommen.

Einkommensteuertarife

Die monatliche Lohnsteuer können Arbeitnehmer senken, wenn sie sich beim Finanzamt Freibeträge auf der Steuerkarte eintragen lassen. Diese finden dann bei der Berechnung der Einkommenssteuer keine Berücksichtigung mehr. Die meisten Arbeitnehmer ziehen es jedoch vor, einmal im Jahr nach Einreichen der Steuererklärung eine größere Rückerstattung zu erhalten, als monatlich etwas mehr Netto im Portemonnaie zu haben.

Die Lohnsteuer wird auch durch eine arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge reduziert, da die Beiträge dem Brutto entnommen werden.

Die Sozialabgaben

Einen wesentlich größeren Stellenwert nehmen bei der Brutto-Netto-Betrachtung die Sozialabgaben ein. Diese gliedern sich in

  • Beiträge zur Krankenversicherung
  • Beiträge zur Rentenversicherung
  • Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Die Höhe der Sozialabgaben fällt ebenso wie die Lohnsteuer prozentual vom Einkommen aus. Für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen ändert sie sich nur, wenn der Gesetzgeber die Beitragssätze ändert oder die Ersatzkassen den Zusatzbeitrag herauf- oder heruntersetzen.

Anders verhält es sich bei höheren Einkommen. Die Sozialabgaben steigen nicht endlos mit dem Einkommen, sondern sind durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr durch den Gesetzgeber neu festgelegt. Für das Jahr 2017 gelten folgende Grenzen und Beitragssätze:

Gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze und Versicherungspflichtgrenzen 2017 Bundesgebiet
Beitragsbemessungsgrenze jährlich 52.200,00 Euro
Beitragsbemessungsgrenze monatlich 4.350,00 Euro
Beitragssatz 14,60 %
Beitragssatz Arbeitgeberanteil 7,30 %
Beitragssatz Arbeitnehmeranteil 7,30 %
Zusatzbeitragssatz (Tragung durch Arbeitnehmer) kassenindividuell

Gesetzliche Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2017 Bundesgebiet
Beitragsbemessungsgrenze jährlich 52.200,00 Euro
Beitragsbemessungsgrenze monatlich 4.350,00 Euro
Beitragssatz 2,55 %
Beitragssatz für kinderlose Mitglieder 2,80 %
Höchstbeitrag monatlich 110,93 Euro
Höchstbeitrag monatlich für kinderlose Mitglieder 121,80 Euro

Gesetzliche Rentenversicherung

Bei der Beitragshöhe zur gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet der Gesetzgeber nach wie vor zwischen Ost- und Westdeutschland.

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2017 West Ost
Beitragsbemessungsgrenze jährlich 76.200,00 Euro 68.400,00 Euro
Beitragsbemessungsgrenze monatlich 6.350,00 Euro 5.700,00 Euro
Beitragssatz 18,70 % 18,70 %
Höchstbeitrag monatlich (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) 1.187,45 Euro 1.065,90 Euro

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Auch bei der Beitragshöhe zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung unterscheidet der Gesetzgeber nach wie vor zwischen Ost- und Westdeutschland.

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2017 West Ost
Beitragsbemessungsgrenze jährlich 76.200,00 Euro 68.400,00 Euro
Beitragsbemessungsgrenze monatlich 6.350,00 Euro 5.700,00 Euro
Beitragssatz 3,00 % 3,00 %

Lohnsteuer und Sozialabgaben am Beispiel

Wie sich die Lohnsteuer und Sozialabgaben auf das Einkommen auswirken, lässt sich am Besten durch Berechnungsbeispiele dokumentieren.

Der Arbeitnehmer in unserem Beispiel verdient 3.000 Euro brutto monatlich, lebt in den alten Bundesländern, ist verheiratet sowie kinderlos, konfessionslos und wird in der Steuerklasse I besteuert.

Rechenfaktoren Monat
Einkommen
Bruttoeinkommen 3.000,00 Euro
Geldwerter Vorteil 0,00 Euro
Steuern
Lohnsteuer 190,16 Euro
Solidaritätszuschlag 5,63 Euro
Kirchensteuer 0,00 Euro
Steuerabzug gesamt 195,79 Euro
Sozialabgaben
Rentenversicherung 280,50 Euro
Arbeitslosenversicherung 45,00 Euro
Krankenversicherung 252,00 Euro
Pflegeversicherung 45,75 Euro
Sozialabgaben gesamt 623,25 Euro
Nettoeinkommen 2.180,96 Euro

Was passiert nun, wenn sich das Bruttoeinkommen unseres Arbeitnehmers auf 6.000 Euro pro Monat verdoppelt und der Arbeitgeber ein 13. Monatsgehalt zahlt??

Rechenfaktoren Monat
Einkommen
Bruttoeinkommen 6.000,00 Euro
Geldwerter Vorteil 0,00 Euro
Steuern
Lohnsteuer 938,83 Euro
Solidaritätszuschlag 51,63 Euro
Kirchensteuer 0,00 Euro
Steuerabzug gesamt 990,46 Euro
Sozialabgaben
Rentenversicherung 561,00 Euro
Arbeitslosenversicherung 90,00 Euro
Krankenversicherung 365,40 Euro
Pflegeversicherung 66,34 Euro
Sozialabgaben gesamt 1.082,74 Euro
Nettoeinkommen 3.926,80 Euro

Während sich das Bruttoeinkommen verdoppelt, entfällt eine Verdoppelung des Nettoeinkommens, eine Ursächlichkeit, die aus der Steuerprogression heraus resultiert. Die Steuerlast hat sich nicht verdoppelt, sondern fast verfünffacht. Bei den Sozialabgaben kam es zu keiner Verdoppelung, da, wie oben beschrieben, Einkommenshöchstgrenzen zur Beitragsberechnung bestehen. Wie sich das Einkommen durch eine private Krankenversicherung verändert, können wir nicht ohne Weiteres darstellen, da dieser Beitrag von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Tarif zu Tarif unterschiedlich ausfällt.

Die Steuerklassen

In Deutschland greifen sechs Steuerklassen. Die folgende Grafik veranschaulicht, wann welche Steuerklasse zum Tragen kommt:

Steuerklassen in Deutschland

Das obige Rechenbeispiel galt für einen verheirateten Alleinverdiener ohne Kinder. Wie stellt sich das Einkommen dar, wenn er Single ist?

Rechenfaktoren Monat
Einkommen
Bruttoeinkommen 3.000,00 Euro
Geldwerter Vorteil 0,00 Euro
Steuern
Lohnsteuer 433,50 Euro
Solidaritätszuschlag 23,84 Euro
Kirchensteuer 0,00 Euro
Steuerabzug gesamt 457,34 Euro
Sozialabgaben
Rentenversicherung 280,50 Euro
Arbeitslosenversicherung 45,00 Euro
Krankenversicherung 252,00 Euro
Pflegeversicherung 38,25 Euro
Sozialabgaben gesamt 615,75 Euro
Nettoeinkommen 1.926,91 Euro

Die Lohnsteuer hat sich schlicht mehr als verdoppelt. Die Sozialabgaben sind etwas gesunken, da der Pflegeversicherungszuschlag für den Ehepartner entfällt.

Noch bitterer wird die steuerliche Betrachtung aber, wenn sich das Gehalt auf 6.000 Euro pro Monats verdoppelt und ein 13. Monatsgehalt gezahlt wird:

Rechenfaktoren Monat
Einkommen
Bruttoeinkommen 6.000,00 Euro
Geldwerter Vorteil 0,00 Euro
Steuern
Lohnsteuer 1.445,91 Euro
Solidaritätszuschlag 79,52 Euro
Kirchensteuer 0,00 Euro
Steuerabzug gesamt 1.525,43 Euro
Sozialabgaben
Rentenversicherung 561,00 Euro
Arbeitslosenversicherung 90,00 Euro
Krankenversicherung 365,40 Euro
Pflegeversicherung 55,46 Euro
Sozialabgaben gesamt 1.071,86 Euro
Nettoeinkommen 3.402,71 Euro

Das Nettoeinkommen sinkt in der Steuerklasse I um rund 500 Euro gegenüber der Steuerklasse III. Die Abzüge betragen 43,33 Prozent.

Exkurs: Die Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht, einen Teil seines Arbeitslohns gemäß Paragraf 3.63 EStG in eine betriebliche Altersversorgung zu wandeln (1). Der Höchstbetrag pro Jahr beläuft sich auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2017 beträgt der sozialabgaben- und lohnsteuerrelevante Anteil 3.048 Euro in Westdeutschland und 2.736 Euro in Ostdeutschland. Zusätzlich kann ein Arbeitnehmer noch 1.800 Euro lohnsteuer- aber nicht sozialabgabenfrei wandeln.

Was bedeutet das übersetzt?

Angenommen, ein Arbeitnehmer spart jeden Monat 200 Euro in eine Pensionskasse. Der Beitrag wird aus dem Bruttoeinkommen entnommen und ist bis zum höchstmöglichen Anteil sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei. Die Abgaben werden nur noch, um bei unserem obigen Rechenbeispiel zu bleiben, auf 2.800 Euro berechnet. Die Auswirkungen einer Entgeltumwandlung stellen sich wie folgt dar:

Rechenfaktoren Gehalt ohne Entgeltumwandlung Gehalt mit Entgeltumwandlung
Bruttogehalt 3.000,00 Euro 3.000,00 Euro
+ Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers 0,00 Euro 0,00 Euro
– Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung 0,00 Euro 200,00 Euro
– Lohnsteuerfreibetrag 0,00 Euro 0,00 Euro
= Zu versteuerndes Bruttogehalt 3.000,00 Euro 2.800,00 Euro
– Lohnsteuer 431,16 Euro 380,00 Euro
– Solidaritätszuschlag 23,71 Euro 20,90 Euro
– Kirchensteuer 34,49 Euro 30,40 Euro
– Pauschalsteuer 0,00 Euro 0,00 Euro
– Beitrag zur gesetzl. Rentenversicherung 280,50 Euro 261,80 Euro
– Beitrag zur gesetzl. Arbeitslosenversicherung 45,00 Euro 42,00 Euro
– Beitrag zur gesetzl. Krankenversicherung 252,00 Euro 235,20 Euro
– Beitrag zur gesetzl. Pflegeversicherung 45,75 Euro 42,70 Euro
– Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung 0,00 Euro 0,00 Euro
= Nettogehalt 1.887,39 Euro 1.787,00 Euro
Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung 0,00 Euro 100,39 Euro
Quelle: http://www.vdata.de/vdata-rechner/, Stand der Berechnung: Mai 2017

Das Nettoeinkommen sinkt um fast 100 Euro. Würde der Aufbau über eine privat finanzierte Vorsorgelösung erfolgen, würde dies das Nettoeinkommen um 200 Euro schmälern.

Was bringt eine Gehaltsumwandlung?

Jeder Arbeitnehmer freut sich, wenn er von seinem Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung erhält. Bei tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnissen erfolgt eine Heraufstufung gemäß der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder durch den Wechsel in eine Position mit höherer Tarifgruppe.

Die Gehaltstabelle für das private Bankgewerbe sah für das Jahr 2015 / 2016 folgende Aufgliederung vor:

Bj. TG 1 TG 2 TG 3 TG 4 TG 5 TG 6 TG 7 TG 8 TG 9
1.-2. 2.128 2.203 2.314 2.413 2.512        
3.-4. 2.247 2.342 2.430 2.535 2.647 2.789      
5.-6. 2.364 2.474 2.539 2.656 2.783 2.959 3.161    
7.-8. 2.512 2.632 2.653 2.777 2.923 3.129 3.371 3.645  
9.     2.793 2.899 3.057 3.307 3.577 3.878 4.177
10.       3.018 3.196 3.484 3.788 4.112 4.439
11.         3.342 3.659 3.996 4.348 4.700
Quelle: http://www.verdi-direkt-in-der-hvb.de/tarif/tarif.htm

Betrachten wir einmal einen Wechsel vom 5.-6. Berufsjahr in das 7.-8. Berufsjahr in der Tarifgruppe 7:

Im 6. Berufsjahr sah die Brutto-Netto-Berechnung folgendermaßen aus:

Rechenfaktoren Monat
Einkommen
Bruttoeinkommen 3.161,00 Euro
Geldwerter Vorteil 0,00 Euro
Steuern
Lohnsteuer 475,91 Euro
Solidaritätszuschlag 26,17 Euro
Kirchensteuer 0,00 Euro
Steuerabzug gesamt 502,08 Euro
Sozialabgaben
Rentenversicherung 295,55 Euro
Arbeitslosenversicherung 47,42 Euro
Krankenversicherung 265,52 Euro
Pflegeversicherung 40,30 Euro
Sozialabgaben gesamt 648,80 Euro
Nettoeinkommen 2.010,12 Euro

Nach dem Wechsel ergibt sich folgende Brutto-Netto-Berechnung:

Rechenfaktoren Monat
Einkommen
Bruttoeinkommen 3.371,00 Euro
Geldwerter Vorteil 0,00 Euro
Steuern
Lohnsteuer 532,75 Euro
Solidaritätszuschlag 29,30 Euro
Kirchensteuer 0,00 Euro
Steuerabzug gesamt 562,05 Euro
Sozialabgaben
Rentenversicherung 315,19 Euro
Arbeitslosenversicherung 50,57 Euro
Krankenversicherung 283,16 Euro
Pflegeversicherung 42,98 Euro
Sozialabgaben gesamt 691,90 Euro
Nettoeinkommen 2.117,05 Euro

Eine Gehaltserhöhung um 210 Euro brutto bringt am Ende eine Erhöhung des Nettolohns von 107 Euro.

Weiterführende Informationen

  1. Entgeltumwandlung – der Paragraf 3.63 EStG
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