Geldwerter Vorteil

Einige Unternehmen und mittelständische Firmen stellen ihren Mitarbeitern ein Dienstwagen (umgangssprachlich "Firmenwagen") zur "persönlichen, alleinigen Nutzung" zur Verfügung. Bei der Überlassung eines Firmenwagens zum privaten Gebrauch handelt es sich um einen Sachbezug bzw. eine Sachleistung, die über das reine Gehalt hinausgeht. Der geldwerte Vorteil unterliegt der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Mit dem unten stehenden Rechner lässt sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil eines Firmenwagens ermitteln.

Geldwerter Vorteil eines Firmenwagens

km
Tage p/M

Tage p/M = Tage pro Monat

Listenpreismethode (1-Prozent-Regelung)

Beim geldwerten Vorteil für Privatfahrten setzt das Finanzamt 1 Prozent des auf volle 100 Euro abgerundeten Listenpreises an. Für diese Berechnungsmethode vollkommen unerheblich sind der tatsächliche Verkaufspreis sowie die privat gefahrenen Kilometer. Diese Regelung lohnt sich vor allem für Angestellte, die das Fahrzeug meistens privat nutzen. Stehen mehr Dienstfahrten an, sollte geprüft werden, ob Mitarbeiter mit einem Fahrtenbuch günstiger fahren.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Die lohnsteuerliche Behandlung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfolgt nach der 0,03-Prozent-Regelung. Bei dieser wird pro Entfernungskilometer und Monat 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises veranschlagt und dem Bruttolohn hinzugerechnet.

Ausnahme:

Gestattet der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter lediglich die Fahrten zwischen und Wohnung und Arbeitsstätte, ist dies nicht als geldwerter Vorteil anzusetzen (BFH vom 06.10.2011, Az.: VI R 56/10).

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