Prozesskostenrechner

Viele Menschen scheuen eine gerichtliche Auseinandersetzung aufgrund der damit verbundenen Kosten. Tatsächlich ist es nicht billig, in Deutschland zu klagen. Mit unserem unten stehenden Rechner können Sie die Prozesskosten schnell und bequem kalkulieren, die auf Sie zukommen, wenn Sie den Prozess verlieren. Dabei werden die Kosten für Ihren eigenen Anwalt, für den der Gegenpartei sowie die Gerichtsgebühren ermittelt. Die Prozesskosten orientieren sich regelmäßig am Streitwert. Je höher die Summe ist, um die gestritten wird, umso höher fallen auch Anwalts- und Gerichtskosten aus. Die weiteren Kosten hängen vom Verlauf des Prozesses ab.

Prozesskosten berechnen

Um die voraussichtlichen Kosten des Prozesses ermitteln zu können, müssen Sie im Rechner alle Daten vervollständigen bzw. auswählen. Klicken Sie dann auf den Button "Berechnen" und Sie bekommen die Gesamtkosten aufgeschlüsselt.

Prozesskostenrechner

Wovon hängen die Prozesskosten ab?

Wie hoch ist der Streitwert?

Die Höhe der Anwaltsgebühren und der Gerichtskosten ergibt sich regelmäßig aus dem Gegenstands- oder Verfahrenswert. Der Streitwert ist der Wert, der das wirtschaftliche Interesse der klagenden Partei am Ausgang des Rechtsstreits wiedergibt. Bei Zahlungsklagen entspricht der Streitwert der Höhe der Forderung (z. B. Kaufpreis, Schadensersatz).

2. Sind Kläger und/oder Beklagter mit einem Anwalt vertreten?

Vor Amtsgerichten darf sich grundsätzlich jede Partei selbst vertreten oder von einer geschäftsfähigen anderen Person vertreten lassen. Ausnahmen bilden einige familienrechtliche Angelegenheiten, wie z. B. Scheidung sowie Streit über das Sorgerecht. Vor allen höheren Gerichten herrscht Anwaltszwang. Das Landgericht ist bereits in erster Instanz zuständig, wenn der Streitwert über 5.000 Euro liegt.

3. Sollen die Kosten und Gebühren für das Berufungsverfahren mit errechnet werden?

Anwaltskosten gemäß § 13 RVG: Anwälte sind verpflichtet, die Mandate nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Die gerichtliche Vertretung löst für die Einrichtung der Klage eine Verfahrensgebühr mit dem Faktor 1,3 aus sowie für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins eine weitere Gebühr mit Faktor 1,2. Für das Betreiben des Verfahrens in der zweiten Instanz entstehen jeweils Gebühren in Höhe von 1,6 und 1,2. Neben seinen Gebühren kann der Rechtsanwalt auch Ersatz bestimmter Aufwendungen verlangen. Für jede Instanz werden Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen pauschal mit 20 Euro abgerechnet. Die entstandenen Gebühren und Auslangen unterliegen der Umsatzsteuer.

Gerichtskosten gemäß § 34 GKG: Ein Verfahren löst neben den Anwaltsgebühren auch Gerichtskosten aus. Die Gerichtsgebühren sind im Gerichtskostengesetz (GKG) § 34 geregelt. In der Regel fallen drei Gerichtskosten an, im Berufungsverfahren werden vier Gerichtskosten abgerechnet. Die Gerichtskosten müssen bereits im Voraus mit Einreichung der Klage-, Antrags- Einspruchs oder Rechtsmittelfrist gezahlt werden.

Die Partei, die den Rechtsstreit verliert, muss sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen (Ausnahme: in der ersten Instanz eines Arbeitsgerichtsprozesses muss jede Partei ihre Kosten selbst tragen). Dazu gehören nicht nur die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens, beispielsweise aufgrund eines Vergleichs reduzieren sich Gerichts- und Anwaltskosten.

Rechtsschutzversicherung sinnvoll

Um sich vor den finanziellen Belastungen eines Gerichtsprozesses zu schützen oder diese zumindest abzumildern, ist der rechtzeitige Abschluß einer passenden Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Welche Versicherer dabei die für Ihre Zwecke besten Angebote unterbreiten, können Sie mit dem nachfolgenden Tarifrechner ermitteln, der Ihnen von der Finanzen.de AG zur Verfügung gestellt wird, welche auch die Versicherungsvermittlung übernimmt:

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