Steueroptimierungsrechner

Steuern sparen mit Kapitalanlage-Immobilien

Kapitalanlage-Immobilien sind Denkmalimmobilien, also Bauten, die unter Denkmalschutz stehen. Diese Baudenkmäler sind aufgrund von Änderungen des Einkommenssteuergesetzes in den letzten Jahren das einzige noch verbliebene legale Steuersparmodell.

Sonder-AfA führt zu schnellerer Abschreibung

Steuern lassen sich mit Denkmalimmobilien dahingehend sparen, dass die Sanierungskosten über eine Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) schneller steuerlich geltend gemacht werden können.

Während bei normalen Immobilien die Abschreibung über 50 Jahre zu 2,00 % p.a. erfolgt, werden bei Denkmalimmobilien folgende Abschreibungen gewährt:

  • Jahr 1 bis Jahr 8: 9% p.a. (bezogen auf die Sanierungskosten)
  • Jahr 9 bis Jahr 12: 7% p.a. (bezogen auf die Sanierungskosten)

Diese Regelung ist gesetzlich im § 7i des Einkommenssteuergesetzes (EstG) festgehalten.

Höhere Abschreibung senkt Einkommenssteuerlast

Durch diese Abschreibungen von 9 bzw. 7 Prozent pro Jahr sinkt die Einkommenssteuerlast entsprechend. Sie als Anlagen sparen also Steuern und profitieren gleichzeitig von Mieteinnahmen bei Fremdnutzung und der Wertsteigerung der Immobilie im Zeitverlauf.

Steuersparmöglichkeiten mit unserem Steueroptimierungsrechner ermitteln

Wie hoch in Ihrem Fall die Steuersparmöglichkeiten sind, können Sie mit unserem Steueroptimierungsrechner ermitteln:

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