Wohngeldrechner
Wieviel Wohngeld steht mir zu?
Mit unserem kostenlosen Wohngeldrechner lässt sich unkompliziert und schnell berechnen, wie viel Sie voraussichtlich als Miet- bzw. Lastenzuschuss erhalten können. Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung für angemessenes und familiengerechtes Wohnen vom Staat gewährt (Wohngeldgesetz WoGG §1), sofern das persönliche Einkommen in dieser Hinsicht nicht oder nur teilweise ausreicht. Auf Basis des Wohngeldgesetzes erfolgt die Wohngeldleistung als „Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum“. Diese finanzielle Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Wichtig: Beim Wohngeld ist auch keine vollständige Übernahme der Wohnkosten vorgesehen. Als Grundvoraussetzung für die staatliche Leistung benötigt der Antragsteller ein Mindesteinkommen, um seine Lebenshaltungskosten eigenständig zu tragen. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben demnach Empfänger von ALG II oder Sozialgeld (WoGG § 7).
Bedienung des Wohngeldrechners
Zur Berechnung Ihres Wohngelds nutzen Sie einfach unseren Wohngeldrechner: Wählen Sie dafür zunächst das Bundesland in dem Sie wohnen. Danach öffnet sich ein Feld, in welchem Sie Ihren Wohnort (Stadt, Gemeinde) näher bestimmen. Tragen Sie daraufhin noch Ihre monatliche Kaltmiete, das monatliche Einkommen sowie die Anzahl der Mitglieder in Ihrem Haushalt ein. Nach dem Start des Wohngeldrechners erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden das Ergebnis. So erfahren Sie, ob es sich für Sie lohnt, einen Wohngeldantrag zu stellen.
Berücksichtigung bei der Berechnung des Wohngelds finden die anfallende Miete bzw. monatliche Belastung, die Anzahl der Haushaltsmitglieder (nach WoGG § 5 u. a. Ehe- und Lebenspartner, Verwandte –) sowie das entsprechende Gesamteinkommen (WoGG § 13).
Wohngeldantrag
Wohngeld wird in der Regel für die Dauer von 12 Monaten gewährt. Anträge sind indes nicht rückwirkend möglich. Die Leistungen erfolgen erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Wohngeldantrag bei der zugehörigen Wohngeldstelle eintrifft. In der Folge muss der Wohngeldantrag immer wieder erneuert werden. Soll ein Wiederholungsantrag gestellt werden, empfiehlt sich, diesen rechtzeitig (min. 2 Monate vorab) einzureichen.
Die Nutzung unseres Wohngeldrechners ist kostenlos und unverbindlich. Die verbindliche Höhe des Wohngelds kann nur durch die zuständige Wohngeldstelle ermittelt werden.

